Jackson-Prozess: Leibarzt lässt Haupt-Verteidigungstheorie fallen
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Dr. Conrad Murrays Anwaltsteam hat den Klageeinwand, dass Michael Jackson sich das tödliche Propfol selbst oral verabreichte, fallen gelassen.
Der Leibarzt des verstorbenen Popstars muss sich momentan wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, da er Jackson im Sommer 2009 eine Überdosis des Narkotikums injiziert haben soll. Dies dementiert er – und verließ sich bisher auf die Theorie, dass Jackson seinen Tod selbst verschuldete, indem er das Propofol schluckte.
Berichten zufolge ließ Murrays Anwalt J. Michael Flanagan eine Studie durchführen, die zeigen sollte, welche Wirkung die orale Einnahme des Mittels haben würde – wie sich nun herausstellte sei diese “trivial” und nicht ausreichend, um zum Tod eines Menschen zu führen. Flanagan erklärte demenstprechend: “Wir werden zu keinem Zeitpunkt dieses Prozesses behaupten, dass Michael Jackson das Propofol oral eingenommen hat.” Stattdessen werde sich die Verteidigung nun auf die Theorie, dass der Sänger es sich eigenhändig intravenös zufügte, konzentrieren.
Am Mittwoch (12. Oktober) – dem elften Prozesstag – wurde indes der Kardiologe Dr. Alon Steinberg in den Zeugenstand gerufen und warf Dr. Murray in sechs Punkten grobe Fahrlässigkeit vor, die zu Michael Jacksons Tod beigetragen haben soll.
“Wenn es nicht zu diesen Abweichungen gekommen wäre, dann wäre Mr. Jackson noch am Leben”, erklärte Steinberg vor Gericht. Weiterhin stellte er Murrays Methoden in Frage, darunter die Tatsache, dass er Jacksons Behandlung nicht dokumentiert hatte und dass er – als der Popstar im Sterben lag – statt den Notdienst zunächst Jacksons Assistenten anrief.